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Einspruchsordnung für alle nichtjagdlichen Prüfungen
des Deutschen Retriever Club e. V.
- Diese Einspruchsordnung tritt an die Stelle aller in den Ordnungen für Vereinsprüfungen getroffenen Einspruchsbestimmungen.
- Das Einspruchsrecht steht nur dem Führer eines auf der betreffenden Prüfung laufenden Hundes zu.
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- Der Inhalt des Einspruchs beschränkt sich auf Fehler und Irrtümer des Veranstalters, des Prüfungsleiters, der Richter und Helfer in der Vorbereitung und Durchführung der Prüfung, soweit Führer und Hund hierdurch benachteiligt bzw. in ihrer Arbeit gestört wurden.
- Einwände gegen die Ermessensfreiheit der Richter können nicht Gegenstand eines Einspruchs sein, es sei denn, es handelt sich um einen offensichtlichen Ermessensmissbrauch.
- Die Einspruchsfrist beginnt mit dem Aufruf der Hunde zur Prüfung und endet
- im Falle des § 3 Abs. 1 eine halbe Stunde nach Beendigung des Prüfungsfaches, in dem der zu beanstandende Tatbestand festgestellt wurde
- im Falle des § 3 Abs. 2 eine halbe Stunde nach Schluss der Preisverteilung.
- Der Einspruch ist schriftlich in einfachster Form unter Benennung des Einspruchsgrundes beim Prüfungsleiter oder dem anwesenden Vereinsvorsitzenden oder dem betreffenden Richterobmann (bei Leistungsprüfungen: Sonderleiter oder Richter) unter gleichzeitiger Entrichtung von 25,- EUR Einspruchsgebühr einzulegen. Diese Gebühr wird zurückerstattet, wenn dem Einspruch stattgegeben wird. Ansonsten verfallen die 25,- EUR zugunsten der Vereinskasse.
- Über den Einspruch entscheidet eine Einspruchskammer, soweit nicht die betroffenen Richtergruppe (bei Leistungsprüfungen: der Richter) von der Möglichkeit, Abhilfe zu schaffen, Gebrauch macht.
Die Einspruchskammer setzt sich aus einem Vorsitzenden und zwei Beisitzern zusammen.
- (1)
- Bei Jagdprüfungen benennen der Einsprucherhebende und der veranstaltende Verein je einen Beisitzer. Diese beiden einigen sich auf einen Vorsitzenden. Kommt es zwischen den Beisitzern zu keiner Einigung hinsichtlich des Vorsitzenden, so wird dieser vom veranstaltenden Verein bestimmt. Jedes Mitglied der Kammer muss ein anerkannter Verbandsrichter sein.
- (2)
- Bei Leistungsprüfungen und Wesenstests setzt sich die Kammer wie folgt zusammen: Ein betroffener Richter, der Sonderleiter dieser Prüfung und ein vom Einsprucherhebenden zu benennender anwesender Hundeführer, der Teilnehmer derselben Prüfung ist; den Vorsitz hat der Sonderleiter.
- Die Beisitzer sind nicht Anwälte einer Partei. Sie haben, gleich dem Vorsitzenden, nach Anhörung der Parteien (der Führer und die beteiligten Richter sind zu befragen) und Prüfung des Sachverhaltes in strenger Beachtung der Bestimmungen der Prüfungsordnung nach bestem Wissen und Gewissen und in völliger Objektivität zu entscheiden.
- (1)
- Die Entscheidung kann im Falle nichtgütlicher Beilegung lauten auf
- Zurückweisung des Einspruches;
- Berichtigung der Benotung bei fehlerhafter Anwendung der Prüfungsordnung oder bei Ermessensmissbrauch;
- Wiederholung der Prüfung in dem betreffenden Fach bei Verstößen gegen den sachlichen Inhalt der Prüfungsordnung. Die Durchführung hat der Prüfungsleiter zu veranlassen und zu überwachen. Die Nachprüfung braucht nicht durch die Richter zu erfolgen, deren Entscheidung angegriffen wurde.
- (2)
- Die anfallenden Kosten hat der Einsprucherhebende und/oder der veranstaltende Verein entsprechend der Entscheidung der Einspruchskammer zu tragen.
- Die Entscheidung der Einspruchskammer ist endgültig. Über die Verhandlung hat der Vorsitzende ein Protokoll zu fertigen, das neben der Entscheidung auch eine kurze Begründung derselben enthalten soll. Dieses Protokoll ist mit dem Prüfungsleiterbericht an den Obmann des Prüfungswesen im DRC einzureichen.
- Jeder Versuch, eine Entscheidung der Richter oder eine auf einen Einspruch erfolgende Entscheidung der Einspruchskammer nachträglich anzufechten, stellt, ebenso wie jede, die Unparteilichkeit der Richter und die Durchführung der Veranstaltung angreifende Kritik, unsportliches oder vereinswidriges Verhalten im Sinne von §19 der DRC-Satzung dar.
Für den Vorstand: W. Lühring, Obmann für das Prüfungswesen
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Herausgeber: Deutscher Retriever Club e.V.
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