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Gebrauchshundeklasse

Wichtige Information für alle Aussteller über die Bestätigung für den Start in der Gebrauchshundeklasse

Die F.C.I. hat ein einheitliches Bestätigungsformular zum Start in der Gebrauchshundeklasse entwickelt und verbindlich vorgeschrieben. Meldungen für die Gebrauchshundeklasse werden weltweit nur noch akzeptiert, wenn der Aussteller eine Kopie dieses einheitlichen Bestätigungsformulars seiner Meldung beifügt. Innerhalb des VDH gilt diese Regelung für Zuchtschauen nach dem 01. Januar 1996, seitdem werden Meldungen für die Gebrauchshundeklasse für Zuchtschauen ohne diese Bestätigung nicht mehr akzeptiert. Dieses Formular wird für deutsche Aussteller ausschließlich von der VDH-Geschäftsstelle ausgestellt. Diese Bestätigung erhalten Sie, wenn Sie eine Ahnentafelkopie und eine Kopie des Nachweises für die entsprechende Prüfung an die VDH-Geschäftsstelle einsenden. Alternativ kann auch die bereits in der Vergangenheit vom VDH ausgestellte "Bescheinigung - gültig für eine Meldung in der Gebrauchshundklasse" - eingeschickt werden. Diese "alte" Bescheinigung hat allerdings keine Gültigkeit mehr. Fügen Sie ferner einen Scheck über 10,00 EUR oder den Nachweis der Überweisung des Betrages bei (bei Überweisung: Besitzer und Hundename sowie Stichwort "Gebrauchshundeklasse" angeben).

Folgende Prüfungen berechtigen zum Start in der Gebrauchshundeklasse:

Urkunden

Die Siegerurkunden "Deutscher Champion (Klub)" und "Deutscher Jugendchampion" kann der Hundebesitzer unter Vorlage aller geforderten Anwartschaften (siehe Zuchtschauordnung) bei der Obfrau für das Ausstellungswesen des DRC beantragen. Siegerurkunden der Dachverbände müssen über die VDH-Geschäftsstelle beantragt werden.

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