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Der Wesenstest im DRC

Zweck des Wesenstests

Der Retriever soll ein idealer Familienhund und ein vorzüglicher Apporteur sein, der allen erdenklichen Alltagssituationen sicher gewachsen ist. Seine Freundlichkeit und Sicherheit im Umgang mit Menschen sind unverzichtbare Rassemerkmale. Da es als erwiesen gilt, dass sich psychische Anlagen ebenso vererben wie physische, kommt der wesensmäßigen Selektion des Zuchthundes eine besondere Bedeutung zu. Um den Wesensstandard des Retrievers zu gewährleisten, ist eine entsprechende Überprüfung des Junghundes erforderlich. Dies geschieht im DRC seit vielen Jahren durch den Wesenstest nach Schweizer Muster. Der Test deckt sich im Wesentlichen mit den Empfehlungen im "Leitfaden für Wesensrichter" von Prof. Dr. Dr. h.c. Eugen Seiferle, unter Berücksichtigung der besonderen rassetypischen Veranlagung des Retrievers.

Voraussetzungen für die Teilnahme

Um an einem Wesenstest teilnehmen zu können, muss der Hund mind. 9 Monate alt und sollte geschlechtsreif sein. Läufige Hündinnen, kranke oder verletzte Hunde können nicht teilnehmen.

Ablauf des Wesenstests

Zum Wesenstest sollte der Hund von seiner Bezugsperson, also der Person, zu der er das größte Vertrauen hat, vorgestellt werden. Während des gesamten Wesenstests bewegt sich der Hund frei - also ohne Leine und ohne spezielle Kommandos. Der Test besteht aus folgenden Elementen:

Ordnung des Wesenstests (Stand: 17.06.2006)

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